Strafrecht

Rechtsgebiet: Strafrecht

Allgemeines Strafrecht

Sie haben eine Vorladung von der Polizei, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten? Sie waren betroffen von einer Hausdurchsuchung, oder Sie wurden bereits verurteilt und wollen gegen das Urteil Berufung einlegen? Wir verteidigen auf allen Gebieten des Strafrechts, ob vor dem Amtsgericht oder Landgericht München oder überregional.
Sollte sich einer ihrer Angehörigen in Untersuchungshaft z.B. in der JVA München Stadelheim befinden, sorgen wir selbstverständlich auch dort dafür, dass er bestmöglich vertreten wird.
Unsere Kanzlei ist seit mehr als 40 Jahren im Strafrecht tätig. Strafverteidigung heißt für uns für die Rechte unserer Mandanten im Strafverfahren zu streiten. Wer von einem Strafverfahren, ob durch einen Strafbefehl, eine Anklageschrift oder noch im polizeilichen Ermittlungsverfahren, betroffen ist, der fühlt sich dem oft hilflos ausgeliefert. Und das nicht zu Unrecht. Als Nicht-Jurist kann man es kaum einschätzen, wie man sich im Strafverfahren verhalten soll. Die Polizei wird einem immer raten, es sei doch am besten, eine Aussage zu machen. Dazu kommt noch der persönliche Druck, sich gegen Vorwürfe verteidigen zu wollen.
Hier den Fehler zu machen, sich zu einer Aussage drängen zu lassen, kann einen Schaden anrichten, der kaum wieder zu beheben ist. Diesen Widerspruch, das Bedürfnis sich aktiv gegen Vorwürfe zu verteidigen und gleichzeitig sich nicht durch eine unüberlegte Aussage zu schaden, zu lösen ist Aufgabe des Strafverteidigers. Es geht darum, dem Betroffenen zu ermöglichen, auf den Gang des Verfahren Einfluss zu nehmen und nicht mehr hilflos das Verfahren über sich ergehen zu lassen.
Im Gegensatz zum Beschuldigten hat der Verteidiger ein weitgehend unbeschränktes Recht auf Akteneinsicht und kann den anderen Juristen im Strafverfahren auf Augenhöhe gegenübertreten. Wir vertreten regelmäßig insbesondere vor dem Amtsgericht München, dem Landgericht München und sollte es der Fall erfordern, kämpfen wir auch vor dem Bundesverfassungsgericht.

 

Jugendstrafrecht

Sie sind als Jugendlicher (bis 18 Jahre) oder als Heranwachsender (bis 21 Jahre) Beschuldigter in einem Strafverfahren? Laufen Ermittlungen gegen Ihren Sohn / Ihre Tochter? Wir vertreten Sie oder Ihre Kinder gerne vor dem Amtsgericht München, Landgericht München und natürlich auch überregional.
Ein Spezialgebiet das uns am Herzen liegt, ist das Jugendstrafrecht. Für Jugendliche und eingeschränkt auch für Heranwachsende gelten in Deutschland andere Regeln im Strafprozess als für Erwachsene. Im Jugendstrafrecht ist der Erziehungsgedanke entscheidend. Im Prozess sollen, stärker als im normalen Strafprozess, ermittelt werden, warum eine Straftat passiert ist und wie man den Täter am besten zu einem Straffreien weiteren Leben bringt. Richter haben daher eine deutlich größere Palette an Möglichkeiten Maßnahmen zu verhängen und sind nicht an die Strafrahmen des Erwachsenenstrafrechts gebunden.
Das Jugendstrafrecht ist ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite kann es für den Angeklagten eine Chance sein, dass man mit dem Gericht zu einer für alle Beteiligten vernünftigen Lösung kommt. Auf der anderen Seite birgt das Jugendstrafrecht, dass flexibler und weniger formell ist als der normale Strafprozess, auch immer die Gefahr, dass mit dem Erziehungsgedanken überharte Strafen begründet werden oder es mit der Beweisführung nicht ganz so ernst genommen wird. Gerade im Jugendstrafverfahren ist deshalb eine anwaltliche Vertretung dringend zu empfehlen.

 

Betäubungsmittelstrafrecht

Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes von Drogen? Sie haben eine Anklageschrift erhalten, in der Ihnen die Staatsanwaltschaft einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Arzneimittelgesetz (AMG) oder das neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) vorwirft?
Das Betäubungsmittelstrafrecht mit seinen Nebengebieten ist eines unserer Spezialgebiete. In diesen Verfahren gelten zum Teil andere Regeln, als im „normalen“ Strafverfahren. Dies gilt insbesondere für die Straffolgenseite, welche im Betäubungsmittelrecht weit mehr Ahndungsmöglichkeiten als in anderen Strafrechtsgebieten bietet. Zu denken ist hier in erster Linie an die sog. "Therapie statt Strafe" Regelungen des § 35 - 37 BtMG bei Vorliegen einer Betäubungsmittelabhängigkeit. Hier müssen bereits im Ermittlungsverfahren die Weichen richtig gestellt werden, um so dem Gericht eine entsprechende Ahnungsmöglichkeit zu eröffnen.
Eine Betäubungsmittelstraftat kann aber auch andere für den Betroffenen einschneidende Folgen haben, wie etwa den Führerscheinentzug oder die Anordnung einer MPU.
Dies alles gilt es von Beginn an zu Bedenken. Unbedachte Einlassung gegenüber den Ermittlungsbehörden welche im Rahmen des Strafverfahrens zu u.U. günstigen Rechtsfolgen führen, können umgekehrt, insbesondere im Fahrerlaubnisrecht, zu Nachteilen führen die in der Gesamtschau die erlangten Vorteile überwiegen. Hier muss oft bereits im Ermittlungsverfahren interveniert werden. Spätestens aber mit Erhalt einer Anklageschrift oder eines Strafbefehls sollte ein Betroffener sich anwaltlich beraten lassen.

 

Verkehrsstrafrecht

Sie waren an einem Verkehrsunfall beteiligt, bei Ihnen wurde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet oder Ihnen droht aufgrund einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit der Führerscheinentzug oder Fahrverbot? Wir vertreten Sie sowohl vor dem Kreisverwaltungsreferat – Führerscheinstelle, als auch im Falle eines Strafverfahrens oder eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens vor dem Amtsgericht und allen weiteren Instanzen.
Gerade wenn es um den möglichen Verlust der Fahrerlaubnis geht, ist es wichtig, sich frühzeitig professionell beraten zu lassen. Insbesondere im Zusammenhang mit Betäubungsmittelstraftaten muss immer auch ein Auge auf die mögliche Folge des Entzugs der Fahrerlaubnis geworfen werden.

 

Polizei- und Versammlungsrecht

Sie wollen sich gegen eine polizeiliche Maßnahme (Personenkontrolle, „racial profiling“, Platzverweis etc.) wehren? Sie haben eine Versammlung angemeldet, die durch einen Bescheid des Kreisverwaltungsreferats (KVR) eingeschränkt wird?
Personenkontrollen, „racial profiling“ oder Auskunftsrechte gegenüber der Polizei gehören zum Polizeirecht. Polizeiliche Maßnahmen können oftmals mit der Dienstaufsichtsbeschwerde oder mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht München erfolgreich angegriffen werden. Gerade das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) wird mittlerweile regelmäßig verschärft. Der Staat speichert immer größere Mengen an Daten über seine Bürgerinnen und Bürger und weitet die Möglichkeiten der Überwachung der Bevölkerung immer weiter aus. Hier den Staat zu kontrollieren, um so eine Aushöhlung der Grundrechte zu verhindern halten wir für eine zentrale Aufgabe von Anwälten.
Unsere Kanzlei ist seit Jahrzenten auf diesem Gebieten tätig und vertritt Sie gerne in allen Verfahrensabschnitten, ob bei der Dienstaufsichtsbeschwerde, vor dem Verwaltungsgericht oder in letzter Instanz auch bei der Verfassungsbeschwerde.

Ein Teilgebiet des Polizeirechts und besonderes Spezialgebiet unserer Kanzlei ist das Versammlungsrecht. Seit ihrer Gründung beschäftigt das Versammlungsrecht unsere Kanzlei. Am Gesetzeskommentar Wächtler/Heinhold/Merk Bayerisches Versammlungsgesetz arbeiten zwei unserer Kollegen mit.

 

Wirtschaftsstrafrecht

Ihre Firma ist in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und im Rahmen dessen kam es zu einem Strafverfahren? Der Ruf ihrer Firma ist in Gefahr, weil Sie von einer Hausdurchsuchung betroffen waren? Hier ist schnelles Handeln gefragt, um weiteren Schaden von ihrem Unternehmen abzuwenden.
Ob Sie sich im Verfahren vor dem Amtsgericht verteidigen wollen, oder beschlagnahmte Daten dringend benötigt werden, unsere Kanzlei vertritt Sie gerne.


Nebenklage / Opferrechte

Sie wurden Opfer einer Straftat? Sie wollen Ihre Rechte im Strafverfahren durchsetzen? Sie wollen Schadenersatz oder Schmerzensgeld unkompliziert bereits im Strafverfahren gegen den Täter durchsetzen (Adhäsionsverfahren), dann stehen wir gerne an Ihrer Seite.
Wir treten als Nebenklagevertreter vor Gericht für Sie auf und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.