Vorladung zur Polizei

Wie verhalte ich mich am besten bei einer Vorladung zur Polizei

Niemand ist verpflichtet auf eine Vorladung der Polizei zu erscheinen. Das gilt nicht nur für Beschuldigte einer Straftat sondern auch für Zeugen. Ein Zeuge ist nur verpflichtet einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts Folge zu leisten. Als Beschuldigter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Sie müssen lediglich die Pflichtangaben zur Person machen (siehe oben bei Festnahme). Sie sollten niemals ohne anwaltlichen Beistand eine Aussage bei der Polizei machen. Der Anwalt ist auch berechtigt, Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen. Als Zeuge müssen Sie grundsätzlich Angaben machen. Unter Umständen haben Sie aber ein Aussageverweigerungsrecht als Ehepartner etc. oder weil sie sich selbst belasten könnten. Hierüber sollten Sie sich ebenfalls vorher mit einem Anwalt beraten.